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Gutachten
Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.
Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.
Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen
- in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- in Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
- in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus erstellen wir Strafgutachten, Unterhaltsgutachten, Verdienstentgangsgutachten und Gutachten im Exekutionsverfahren (Bewertungsgutachten).
Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit erstellen wir auch Gerichtsgutachten, in denen wir unser Fachwissen und unsere Berufserfahrung in das Gerichtsverfahren einbringen. Als Sachverständige obliegt uns dabei die Aufgabe, Gutachten als Beweismittel im Verfahren zu erstellen.
Die Sachverständigentätigkeit erfordert, dass ein Gutachten stets nur unter Anwendung von Fachwissen erstellt wird. Allgemeine Lebenserfahrungen, Meinungen und Anschauungen des Sachverständigen haben in einem Gutachten nichts verloren.
Für die Tätigkeit als Sachverständiger obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – die Pflicht der permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten. Darüber hinaus gehören zu den Anforderungen an den Sachverständigen die besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und permanente Weiterbildung.
Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.
Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.
Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen
- in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- in Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen) sowie
- in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus erstellen wir Strafgutachten, Unterhaltsgutachten, Verdienstentgangsgutachten und Gutachten im Exekutionsverfahren (Bewertungsgutachten).
Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit erstellen wir auch Gerichtsgutachten, in denen wir unser Fachwissen und unsere Berufserfahrung in das Gerichtsverfahren einbringen. Als Sachverständige obliegt uns dabei die Aufgabe, Gutachten als Beweismittel im Verfahren zu erstellen.
Die Sachverständigentätigkeit erfordert, dass ein Gutachten stets nur unter Anwendung von Fachwissen erstellt wird. Allgemeine Lebenserfahrungen, Meinungen und Anschauungen des Sachverständigen haben in einem Gutachten nichts verloren.
Für die Tätigkeit als Sachverständiger obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – die Pflicht der permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten. Darüber hinaus gehören zu den Anforderungen an den Sachverständigen die besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und permanente Weiterbildung.