Skip links

Chartered accountant and
tax consultant

Contents

Wirtschaftsprüfung oder Treuhand - und Prüfungswesen

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.

Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Stiftungsprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.

Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.

With this QR code you can access this website directly – fast and easy
With this QR code you can access this website directly – fast and easy

Using a QR code scanner app on your device, you can scan the image to the left and go straight to this site on our website.

Dear customers!

The coronavirus (Covid-19) has reached the local economy. We are taking the rapidly changing situation very seriously. We aim to provide you with the best possible support in this difficult time. To protect your health and ours we have restricted our opening hours.

For you as our customer, this means:

From now on, we can only be reached by e-mail and telephone, no longer in person on site. If an in person meeting is absolutely necessary please contact us via phone first, so we can organise it. Nevertheless we are of course happy to answer any questions you may have by telephone and e-mail!

We wish you all the best in these challenging times and above all that you stay healthy!

OK